AGB's
Beratungen & Schulungen sind nicht gedacht zum Zwecke jeglicher Art von rechtlicher, medizinischer oder tierärztlicher Beratung, und der Herausgeber übernimmt keine Verantwortung. Ergebnisse aus der Verwendung der Beratung sind nicht garantiert und sollten mit Diskretion und gesundem Menschenverstand behandelt werden. Der Leser erkennt an, dass er oder sie die alleinige Verantwortung für alle Umsetzung trägt negative oder positive Ergebnisse, die sich aus der Verwendung der Beratung enthaltenen Vorschläge ergeben.
Versicherung, Impfschutz
An den Angeboten können nur Hunde teilnehmen, die über eine nach veterinärmedizinischen Empfehlungen gültige Grundimmunisierung verfügen. Die Vorlage des Impfausweises kann zum Nachweis verlangt werden.
Der Kunde versichert, dass für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Hundehaftpflichtversicherung besteht und der Gesundheitszustand des Hundes eine Teilnahme am Training zulässt.
Haftung
Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die von ihm selbst, seinem Hund oder von Begleitpersonen verursacht werden – auch dann, wenn Handlungen auf Anweisung der Trainerin erfolgen.
Die Hundeschule sowie die Trainerin haften nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Eine darüberhinausgehende Haftung – insbesondere für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch teilnehmende Hunde oder durch die Anwendung gezeigter Übungen entstehen – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Wird der Teilnehmer aufgefordert, seinen Hund abzuleinen, erfolgt dies auf eigene Verantwortung.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle Begleitpersonen über diese Haftungsregelungen zu informieren.
Die Teilnahme an allen Angeboten erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Vertragsgegenstand und Anmeldung
Vertragsgegenstand sind Einzeltrainings, Gruppentrainings, Kurse, Workshops, Seminare sowie sonstige Aktivitäten für Hund und Halter.
Einem Vertragsabschluss geht in der Regel ein Informations- und Kennenlerngespräch voraus.
Die Anmeldung kann persönlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen und ist nach Bestätigung durch Code.Doglove verbindlich.
Erfolgsgarantie
Eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen, da der Trainingsfortschritt maßgeblich von der Mitarbeit, Umsetzung und Konsequenz des Teilnehmers abhängt.
Das Training wird nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
Absagen durch Yory Garcia's Code.Doglove
Code.Doglove behält sich vor, Trainingsstunden aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, extreme Witterung oder organisatorische Gründe) abzusagen oder zu verlegen.
Bereits bezahlte Stunden werden in diesem Fall nachgeholt oder gutgeschrieben. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
Gebühr
Die Gebühr für Gruppen- und Einzelstunden wird jeweils per Monatsrechnung erhoben und ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 7 Arbeitstagen zu begleichen.
Bei Workshops, Kursen oder Sonderveranstaltungen können gesonderte Zahlungsbedingungen gelten, die mit der Anmeldung mitgeteilt werden.
Teilnahmeausschluss
Kranke Hunde sowie läufige Hündinnen sind – außer nach vorheriger Absprache – von der Teilnahme ausgeschlossen.
Verhaltensauffälligkeiten oder relevante Besonderheiten (z. B. Aggressionen, soziale Unverträglichkeit, Angstverhalten) sind der Trainerin vorab mitzuteilen.
Code.Doglove behält sich vor, Hunde oder Teilnehmer vom Training auszuschließen, wenn deren Verhalten den Trainingsablauf oder die Sicherheit gefährdet.
Absagen durch Kunden
Absagen von Einzeltrainings und Gruppentrainings müssen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin telefonisch, per SMS oder per E-Mail erfolgen.
Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die volle Trainingsgebühr fällig.
Für Workshops gilt eine verlängerte Absagefrist:
Absagen müssen mindestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
Bei verspäteter Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Workshop-Gebühr in Rechnung gestellt.
Verhalten während des Trainings
Hunde sind bis zur ausdrücklichen Aufforderung zum Ableinen durch die Trainerin stets an der Leine zu führen.
Gewaltbasierte oder aversive Trainingsmethoden (z. B. Strafreize, körperliche Korrekturen, Würgehalsbänder) werden nicht toleriert und können zum Ausschluss führen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen der Trainerin Folge zu leisten und für die Sicherheit des eigenen Hundes sowie aller Beteiligten zu sorgen.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Anstelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.



